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Ankündigung: Jobbörse für Ukrainner/-innen UAjobs.de ist gestartet


Im Zuge der Ukraine-Situation treffen vermehrt ukrainische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein. Währenddessen konnte die EU die Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) einheitlich verabschieden, die es Ukrainern erlaubt in EU-Ländern einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ukrainern in Deutschland ist somit eine Erwerbstätigkeit gestattet, sofern sie einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz haben.